ÖFFNUNGS- UND SPIELZEITEN
Öffnungszeiten Tageskasse: täglich von 10:00 Uhr bis zum Beginn des letzten Matches
Das Baloise Park Village ist ein öffentlicher Publikumsbereich, der sich auf der Brunnenallee befindet und im gesamten Turnierzeitraum vom 22. – 29. Juni 2024 für alle Besucher frei zugänglich ist. Es wird keine Eintrittskarte benötigt. Die Baloise Match Courts 1 und 2 befinden sich ebenfalls im öffentlichen Publikumsbereich und können ohne Eintrittskarte besucht werden (je nach Verfügbarkeit, ohne Sitzplatzanspruch).
Samstag, 22.06.2024 | Eröffnungstag*
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 11:00 Uhr Qualfikation Einzel f/b Qualifikation Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 2 | 11:00 Uhr Qualfikation Einzel f/b Qualifikation Einzel |
*Am Eröffnungstag werden keine Eintrittskarten benötigt. Die Qualifikations-Matches werden nur auf Baloise Matchcourt 1 & 2 stattfinden.
Sonntag, 23.06.2024
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Bad Homburg Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Montag, 24.06.2024 | Kids Day
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:30 Uhr Hauptfeld Einzel NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 2 | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Dienstag, 25.06.2024
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Doppel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Mittwoch, 26.06.2024 | Clubs Day
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Doppel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Donnerstag, 27.06.2024 | Viertelfinale
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 17:30 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Doppel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Freitag, 28.06.2024 | Halbfinale
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 12:00 Uhr 1. Halbfinale Doppel NB 14:00 Uhr 1. Halbfinale Einzel NB 16:00 Uhr 2. Halbfinale Doppel f/b 2. Halbfinale Einzel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Samstag, 29.06.2024 | Finale
Öffnungszeiten Baloise Park Village | Ab 10:00 Uhr |
Einlasszeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 10:00 Uhr |
Matchzeiten Spielbank Bad Homburg Centre Court | 13:30 Uhr Finale Einzel f/b Finale Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 10:30 – 22:00 Uhr |
f/b = followed by
NB = Not Before
Für Baloise Match Court 1 und 2 wird kein separates Ticket benötigt (ohne Sitzplatzanspruch nach Verfügbarkeit).
LOCATION
Tennis-Club Bad Homburg e. V.
Paul-Ehrlich-Weg 5
61348 Bad Homburg vor der Höhe
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ANREISE MIT DEM ÖPNV
Die Anreise ist mit dem öffentlichen Personennahverkehrs (RMV) möglich.
Hinweis: Der Shuttle fährt ab dem Bahnhof zum Turniergelände!
ANREISE MIT DEM FAHRRAD
Direkt neben dem Veranstaltungsgelände befindet sich ein Fahrradparkplatz.
ANREISE MIT DEM PKW
Wir raten dazu, den ÖPNV zu nutzen, da es durch das hohe Verkehrsaufkommen zu einer erschwerten Anfahrt im Innenstadtbereich mit dem PKW kommen kann.
Parkhaus am Güterbahnhof
Horexstraße 1A
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Parkplatz am Bahnhof
Basler Straße 1
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Gewerbegebiet Mitte (22. & 23. Juni sowie 29. Juni)
Rund um die Benzstraße
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Info: Zur Rücksichtnahme auf die Anwohner direkt am Turniergelände bitte die Gebiete Weinbergsweg und Quellenweg weiträumig umfahren. Hier sind keine weitere Parkmöglichkeiten vorhanden.
SHUTTLE-SERVICE
Der Bad Homburg Open Shuttlebus bringt Sie kostenlos von dem Bahnhof (Bussteig 1), Güterbahnhof und Benzstraße (22. & 23. Juni sowie 29. Juni) zum Veranstaltungsgelände und zurück zum Parkplatz. Das Shuttle fährt ab 10:00 Uhr im ca. 30-Minuten-Takt.
Die Shuttlebus-Haltestelle befinden sich direkt neben den Parkplätzen.
SPIELPLAN
DRAW
RAHMENPROGRAMM
Live Music und Public Viewing im Kurpark: Bad Homburg Open powered by Solarwatt 2024 mit vielen neuen Highlights. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht, über das Rahmenprogramm* vor Ort.
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verschiedene Mitmachaktionen im Baloise Park Village
des Baloise Park Village durch den Vorstand der Baloise Christoph Willi
mit der Band Pfund
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*Änderungen vorbehalten
LAGEPLAN
Erhalten Sie einen Überblick über das Gelände der Bad Homburg Open powered by Solarwatt 2024.
SICHERHEITSHINWEIS
Regenschirm/Sonnenschirm: Das Mitbringen von großen Regenschirmen/Sonnenschirmen ist nicht erlaubt. Lediglich kleine Größen z.B. Knirps Taschenschirme sind erlaubt.
Fotoapparate: Das Mitbringen von größeren Fotoapparaten mit Wechselobjektiven ist nicht erlaubt.
Speisen und Getränke: Pro Person dürfen maximal zwei Trinkflaschen der Größe 0,5l PET (Wasser) mitgebracht werden. Behältnisse aus Glas dürfen nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Speisen ist für Tribünenbesucher generell untersagt.
Taschengröße/Gepäckstücke: Das Mitbringen von Taschen nicht größer als DIN A4 ist erlaubt.
Fanutensilien: Fahnen/Banner bis zu einer Größe von 1 Meter und einer Größe von DIN A3 sind erlaubt.
PLATZORDNUNG
§ 1 Aufenthalt
1. Der Zugang zum Veranstaltungs- / Vereinsgelände ist nur mit Ticket oder einer gültigen Akkreditierung möglich.
2. Mit dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände erkennt der Besucher die Hausordnung an.
3. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereichs besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst oder die Polizei die Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.
§ 2 Eingangskontrolle
1. Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher – auch mit technischen Hilfsmitteln – auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen.
§ 3 Verhalten im Veranstaltungsbereich
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
2. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes, der Mitarbeiter des Veranstalters, sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- und Sanitätsdienstes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über Lautsprecher oder elektronischen Anzeigetafeln erfolgen.
3. Das Gelände darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Zugänge betreten werden.
4. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Hausordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
5. Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
§ 4 Verbote
1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1.1. alkoholische Getränke aller Art, hochprozentige Alkoholika, Alkopops und Drogen.
1.2. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus Glas, zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
1.3. Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die Ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
1.4. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann.
1.5. Tiere dürfen nicht mit auf die Anlage gebracht werden.
2. Verboten sind
2.1. Wetten jeglicher Art.
2.2. Politische Demonstrationen, Propaganda und in diesem Zusammenhang stehende Handlungen jeglicher Art.
2.3. Rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzutun. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, hierzu verwendete Gegenstände sicherzustellen und die Personen des Geländes zu verweisen.
3. Verboten ist weiterhin:
3.1. Das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Veranstaltungsflächen und anderer Begrenzungen, insbesondere Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume sowie Verkaufsstände.
3.2. Das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. die Tennis-Courts, die Arbeits- und Sicherheitsbereiche).
3.3. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
3.4. Ungenehmigt Waren zu verkaufen oder anzubieten, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
3.5. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten.
3.6. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. in anderer
Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.
3.7. Mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung von Personen geschieht.
§ 5 Zuwiderhandlungen
1. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen und Anordnungen des Ordnungsdienstes, von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- oder Sanitätsdienstes nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können durch den Ordnungsdienst und die Polizei am Betreten des Veranstaltungsbereichs gehindert oder aus ihm verwiesen werden. Der Veranstalter und der Ordnungsdienst behalten sich für diese Fälle die Stellung eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruch vor.
2. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot bis zur Restdauer der Gesamtveranstaltung erteilt werden.
§ 6 Haftung
1. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Veranstaltungsbesuchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und ihm die Verletzungen/Schäden zu melden.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Diese Hausordnung tritt am 08.06.2024, 07.00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 09.07.2024, 23.00 Uhr.
2. Die Hausordnung wird durch Anschläge am Eingang des Veranstaltungsgeländes
bekannt gemacht.