ÖFFNUNGS- UND SPIELZEITEN
Öffnungszeiten Tageskasse: täglich von 10:00 Uhr bis zum Beginn des letzten Matches
Das Baloise Park Village ist ein öffentlicher Publikumsbereich, der sich auf der Brunnenallee befindet und im gesamten Turnierzeitraum vom 24.Juni – 01. Juli 2023 für alle Besucher frei zugänglich ist. Es wird keine Eintrittskarte benötigt. Die Matchcourts 1 und 2 befinden sich ebenfalls im öffentlichen Publikumsbereich und können ohne Eintrittskarte besucht werden (je nach Verfügbarkeit, ohne Sitzplatzanspruch).
Samstag, 24.06.2023 | Eröffnungstag*
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Matchzeiten Court 2 | 11:00 Uhr Qualfikation Einzel (Court 2) f/b Qualifikation Einzel (Court 2) f/b Qualifikation Einzel (Court 2) f/b Qualifikation Einzel (Court 2) |
*Am Eröffnungstag werden keine Eintrittskarten benötigt. Die Qualifikations-Matches werden nur auf Court 2 stattfinden.
Sonntag, 25.06.2023 | Petko & Friends powered by FERI
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 11:00 Uhr |
Abschiedsspiel Andrea Petkovic | 12:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 13:30 Uhr Hauptfeld Einzel NB 16:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 18:00 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Baloise Match Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Montag, 26.06.2023 | Kids Day
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:30 Uhr Hauptfeld Einzel NB 18:00 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 13:30 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:30 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Court 2 | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Dienstag, 27.06.2023 | Charity Day
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:30 Uhr Hauptfeld Einzel NB 18:00 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Doppel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Mittwoch, 28.06.2023 | Clubs Day powered by newkee
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 14:00 Uhr Hauptfeld Einzel NB 16:30 Uhr Hauptfeld Einzel NB 18:00 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Doppel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Donnerstag, 29.06.2023 | After Work Day powered by Baloise
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 12:00 Uhr Hauptfeld Einzel f/b Hauptfeld Einzel NB 16:30 Uhr Hauptfeld Einzel NB 18:00 Uhr Hauptfeld Einzel |
Matchzeiten Court 1 | 12:00 Uhr Hauptfeld Doppel NB 14:30 Uhr Hauptfeld Doppel f/b Hauptfeld Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Freitag, 30.06.2023 Ι Halbfinale
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 11:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 12:00 Uhr 1. Halbfinale Doppel NB 14:30 Uhr 1. Halbfinale Einzel f/b 2. Halbfinale Doppel NB 18:30 Uhr 2. Halbfinale Einzel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
Samstag, 01.07.2023 Ι Finale
Öffnungszeiten Baloise Park Village | 11:00 – 22:00 Uhr |
Einlasszeiten Centre Court | 12:00 Uhr |
Matchzeiten Centre Court | 13:30 Uhr Finale Einzel f/b Finale Doppel |
Öffnungszeiten VIP | 11:30 – 22:00 Uhr |
f/b = followed by
NB = Not Before
Für Matchcourt 1 und 2 wird kein separates Ticket benötigt (ohne Sitzplatzanspruch nach Verfügbarkeit).
LOCATION
Tennis-Club Bad Homburg e. V.
Paul-Ehrlich-Weg 5
61348 Bad Homburg vor der Höhe
ANREISE MIT DEM ÖPNV
Die Anreise ist mit dem öffentlichen Personennahverkehrs (RMV) möglich.
ANREISE MIT DEM FAHRRAD
Direkt neben dem Veranstaltungsgelände befindet sich ein Fahrradparkplatz.
ANREISE MIT DEM PKW
Wir raten dazu, den ÖPNV zu nutzen, da es durch das hohe Verkehrsaufkommen zu einer erschwerten Anfahrt im Innenstadtbereich mit dem PKW kommen kann.
Parkhaus am Güterbahnhof
Horexstraße 1A
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Parkplatz am Bahnhof
Basler Straße 1
61352 Bad Homburg vor der Höhe
Zusätzlich am 24. und 25.06. sowie 29.06. bis 01.07.:
Wiese am Kronenhof
Zeppelinstraße 10
61352 Bad Homburg vor der Höhe
SHUTTLE-SERVICE
Der Bad Homburg Open Shuttlebus bringt Sie kostenlos von dem Bahnhof (Bussteig 1), Güterbahnhof und Kronenhof* zum Veranstaltungsgelände und zurück zum Parkplatz. Das Shuttle fährt ab 10:00 Uhr im 30-Minuten-Takt.
Die Shuttlebus-Haltestelle befinden sich direkt neben den Parkplätzen.
*Der Shuttlebus hält am Kronenhof nur am 25.06 und 26.06 sowie am 29.06-01.07.
RAHMENPROGRAMM
Sommerkino, Live Music und Public Viewing im Kurpark: Bad Homburg Open presented by Engel & Völkers 2023 mit vielen neuen Highlights. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht, über das Rahmenprogramm* vor Ort.
24
des Baloise Park Village
mit Tom Walker
25
26
27
28
29
30
01
*Änderungen vorbehalten
SICHERHEITSHINWEIS
Regenschirm/Sonnenschirm: Das Mitbringen von großen Regenschirmen/Sonnenschirmen ist nicht erlaubt. Lediglich kleine Größen z.B. Knirps Taschenschirme sind erlaubt.
Fotoapparate: Das Mitbringen von größeren Fotoapparaten mit Wechselobjektiven ist nicht erlaubt.
Speisen und Getränke: Pro Person dürfen maximal zwei Trinkflaschen der Größe 0,5l PET (Wasser) mitgebracht werden. Behältnisse aus Glas dürfen nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Speisen ist für Tribünenbesucher generell untersagt.
Taschengröße/Gepäckstücke: Das Mitbringen von Taschen nicht größer als DIN A4 ist erlaubt.
Fanutensilien: Fahnen/Banner bis zu einer Größe von 1 Meter und einer Größe von DIN A3 sind erlaubt.
PLATZORDNUNG
§1 Aufenthalt
- Der Zugang zum Veranstaltungs- / Vereinsgelände ist nur mit Ticket oder einer gültigen Akkreditierung möglich.
- Mit dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände erkennt der Besucher die Hausordnung an.
- Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereichs besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst oder die Polizei die Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.
§2 Eingangskontrolle
- Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher – auch mit technischen Hilfsmitteln – auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen.
- Gegebenenfalls können auch kurzfristig coronabedingte Zugangsvoraussetzungen erlassen werden, an diese haben sich dann alle Personen zu halten. Dieses können z.B. eine Abfrage vom 3G-Statuts oder eine allgemeine Maskenpflicht sein.
§3 Verhalten im Veranstaltungsbereich
- Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
- Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes, der Mitarbeiter des Veranstalters, sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- und Sanitätsdienstes Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über Lautsprecher oder elektronischen Anzeigetafeln erfolgen.
- Das Gelände darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen Zugänge betreten werden.
- Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Hausordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
- Alle Personen, die das Gelände betreten sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
§4 Verbote
- Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- alkoholische Getränke aller Art, hochprozentige Alkoholika, Alkopops, und illegale Drogen
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus Glas, zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die Ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind
- Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann
- Tiere dürfen nicht mit auf die Anlage gebracht werden
- Verboten sind
- Wetten jeglicher Art
- PolitischeDemonstrationen, Propaganda und in diesem Zusammenhang stehende Handlungen jeglicher Art
- Rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzutun ist ebenfalls verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sichder Veranstalter vor, hierzu verwendete Gegenstände sicherzustellen und die Personen des Geländes zu verweisen.
- Verboten ist weiterhin:
- das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Veranstaltungsflächen und anderer Begrenzungen, insbesondere Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, sowie Verkaufsstände.
- das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. die Tennis-Courts, die Arbeits- und Sicherheitsbereiche)
- Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.
- ungenehmigt Waren zu verkaufen oder anzubieten, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, Verunreinigungen zu verursachen
- mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung von Personen geschieht.
§5 Zuwiderhandlungen
- Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die Weisungen und Anordnungen des Ordnungsdienstes, von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstiger vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungs- oder Sanitätsdienstes nicht befolgen, oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können durch den Ordnungsdienst und die Polizei am Betreten des Veranstaltungsbereichs gehindert oder aus ihm verwiesen werden. Der Veranstalter und der Ordnungsdienst behalten sich für diese Fälle die Stellung eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruch vor.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot bis zur Restdauer der Gesamtveranstaltung erteilt werden.
§6 Haftung
- Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Veranstaltungsbesuchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und ihm die Verletzungen/Schäden zu melden.
$7 Schlussbestimmungen
- Diese Hausordnung tritt am 24.06.2023, 07.00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 01.07.2023, 23.00 Uhr.
- Die Hausordnung wird durch Anschläge am Eingang des Veranstaltungsgeländes bekannt gemacht.