Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets für die WTA Bad Homburg Open
Stand: Januar 2022
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen („AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) bei der Perfect Match GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart („Veranstalter“) oder vom Veranstalter autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Tennismatches im Rahmen von den WTA Bad Homburg Open 2022 („Veranstaltung“) sowie den Zutritt und Aufenthalt im Gelände der Veranstaltung.
1. Bezug von Tickets
(1) Bezug von Tickets: Tickets für die Veranstaltung des Veranstalters sind grundsätzlich nur über autorisierte Verkaufsstellen zu beziehen. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.
(2) Online-Verkauf: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritte Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Veranstalters https://badhomburg-open.reservix.de/events dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Die autorisierte Vorverkaufsstelle bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebots online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder print@home-ticket) bzw. Hinterlegung der Tickets (§ 2) kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Kunden auf Grundlage dieser AGB zustande.
(3) Preis: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der geltenden Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis ist die autorisierte Verkaufsstelle berechtigt, dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung zu stellen.
(4) Ermäßigung: Der Veranstalter vergibt an bestimmte Personen und/oder Personengruppen ermäßigte Tickets. Der Veranstalter stellt rechtzeitig Information darüber zur Verfügung, welche Personen und/oder Personengruppen ermäßigungsberechtigt sind. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Ticketerwerb vorzulegen und auch beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(5) Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Versand und Hinterlegung von Tickets, Reklamationen
(1) Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei die autorisierte Verkaufsstelle das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) DS-GVO zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Veranstalter. Für den postalischen Versand bestellte Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung zugestellt. Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands der autorisierten Verkaufsstelle unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen.
(2) Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch die autorisierte Verkaufsstelle ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an dem hierfür am Veranstaltungsgelände eingerichteten Service-Center (Tageskasse) zur Abholung hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der Veranstalter kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Veranstalters oder des vom Veranstalter beauftragten Dritten vor.
(3) Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung (vgl. § 2 (1)) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach § 2 (2) hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation wird dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket ausgestellt. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß § 2 (5) abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Veranstalters bzw. der autorisierten Vorverkaufsstelle zurückzuführen ist.
(4) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Veranstalter bzw. die autorisierte Vorverkaufsstelle bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren erhoben werden, es sei denn, der Veranstalter oder vom Veranstalter beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.
(5) Abhandenkommen: Der Veranstalter bzw. die autorisierte Vorverkaufsstelle ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Veranstalter Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
3. Verlegung, Absage und Abbruch
(1) Verlegung: Der Veranstalter behält sich das sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen ihre Gültigkeit, berechtigen den Kunden aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist unter Übersendung des Original-Tickets in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. auf eigene Rechnung den von der Verlegung betroffenen entrichteten Ticketpreis erstattet. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.
(2) Absage und Zuschauerausschluss: Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich angefallener Gebühren erstattet. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Veranstalter als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets auf eigene Rechnung den entrichteten Ticketpreis erstattet.
(3) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (zur Rücktrittserklärung § 3 (1)). Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Veranstalter den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
4. Nutzung und Weitergabe
(1) Zutrittsrecht: Der Veranstalter will den Zutritt zur Veranstaltung nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde beim Veranstalter oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) erworben haben. Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach § 4 (3) besteht kein Zutrittsrecht. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde ein amtliches Dokument (zB Personalausweis) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Weitergabebeschränkung: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen liegt es im Interesse des Veranstalters und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
(3) Unzulässige Weitergabe: Sofern dem Kunden individualisierte und ihm zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (zB bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (zB viagogo, StubHub etc) in allgemein zugänglicher Form zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b) Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 4 (3) und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen.
(4) Zulässige Weitergabe: Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 4 (3) vorliegt und der Kunde (i) den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (zB auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (ii) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt und (iii) der Veranstalter auf Anforderung unter Nennung des neuen Ticketinhabers, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. Die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) der DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vgl. Ziffer 2.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
5. Verhalten in der Veranstaltungsstätte
(1) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
(2) Zutritt: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß § 4 (1) erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) vor;
c) der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.
(3) Haftung: Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.
(4) Bildaufnahmen: Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Sportdaten ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder der zuständige Verband und/oder von ihnen jeweils beauftragte/autorisierte Dritte (zB Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie den zuständigen Verband sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
6. Vertragsstrafe
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB ist der Veranstalter ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,–- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
7. Datenschutz
Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DS-GVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der unter https://badhomburg-open.de/de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
8. Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Veranstalters können über folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: badhomburg-open@reservix.de.
Die EU biete eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
9. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Stuttgart. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Stuttgart, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
10. Ergänzungen und Änderungen
Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse (§ 8) zu richten.
11. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.
Allgemeine (VIP-) Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Perfect Match GmbH
Stand: März 2021
- Geltungsbereich
Diesen ATGB unterliegen alle Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und die Verwendung von Business-Seat- & VIP-Logen-Eintrittskarten (im Folgenden: „Tickets“) der Perfect Match GmbH (die „PM“) für die von der PM organisierte Veranstaltung „WTA Bad Homburg Open“ (im Folgenden: „Event“) begründet werden. Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
- Ticketbestellung, kein Widerrufsrecht, Angebotsannahme, Leistungsgegenstand
2.1 Tickets für das von der PM veranstaltete Event sind grundsätzlich nur bei der PM zu bestellen. Die PM ist jederzeit berechtigt, die pro Erwerber bestellbare Ticketzahl zu begrenzen. Die PM behält sich vor, einzelne Bestellarten nur bestimmten Kunden anzubieten.
2.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen noch widerrufen werden.
2.3 Bei einer Bestellung eines Tickets ist der Erwerber verpflichtet, bezüglich seines Namens und seiner Adress- und Lieferdaten korrekte Angaben zu machen.
Durch die Zusendung des ausgefüllten Bestellformulars per E-Mail an vip@badhomburg-open.de gibt der Erwerber ein verbindliches Angebot auf Kauf des oder der ausgewählten Tickets ab. Bei Verfügbarkeit wird der Zugang der Bestellung bei PM in den darauffolgenden Tagen per E-Mail bestätigt.
2.4 Bei einer nicht online erfolgenden Bestellung kommt der Vertrag erst dadurch zustande, dass die PM mit (ggf. elektronischer) Absendung oder Hinterlegung des Tickets an den Erwerber das von diesem angegebenen Angebot zum Erwerb eines Tickets annimmt.
2.5 Durch den Vertragsschluss mit der PM erwirbt der Erwerber das Recht zum Besuch des Events nach Maßgabe dieser ATGB. Die PM erfüllt die ihr obliegenden Pflichten, indem sie dem jeweiligen Inhaber des Tickets einmalig Zutritt zum Event gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zutrittsberechtigt.
- Zahlungsmodalitäten
3.1 Die Höhe der Einzelpreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der PM. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Überweisung, EC-Karte, Online-Zahlungsdienste) ausgeführt. Dem Erwerber wird die Rechnung nach Wahl der PM in Papierform oder elektronisch übermittelt.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist die PM berechtigt, die Bestellung ohne weitere Fristsetzung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
- Ticketversand / Lieferbedingungen und Liefertermin
4.1 Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Erwerber, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PM oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die PM, die dem Transportunternehmen die Versanddaten des Erwerbers zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU- Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt.
4.2 Kann bei kurzfristiger Bestellung kein rechtzeitiger Zugang des Tickets beim Erwerber gesichert werden, können die Tickets von PM für den Erwerber auf dem Veranstaltungsgelände hinterlegt werden. Zur Abholung ist ein amtlicher Identifikationsnachweis des Erwerbers sowie ggf. schriftliche Vollmacht des Erwerbers erforderlich.
- Rücknahme / Erstattung der Tickets
5.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Erwerber hat kein Recht auf Ersatz oder Erstattung für abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, es sei denn, die PM oder deren Erfüllungsgehilfen haben den Defekt bzw. das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Die PM behält sich vor, für gleichwohl ersetzte Tickets die Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung der PM im Einzelfall.
5.2 Wird ein Event ersatzlos abgesagt oder findet ein Event komplett ohne Zuschauer statt, so ist der Erwerber und PM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Zuschauerkapazität des Events z.B. wegen des Anstiegs der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung verringert, ist PM berechtigt, vom Vertrag vom Ticketerwerb zurückzutreten. Der Erwerber erhält für diesen Fall den Ticketpreis erstattet.
- Weitergabe der Tickets
6.1 Zur Vermeidung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der sozialen Preisstruktur liegt es im Interesse der PM und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
6.2 Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf durch den Erwerber ist untersagt und alleine der PM vorbehalten.
6.3 Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay, Facebook und andere Social Media Gruppen) und/ oder bei nicht von der PM autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen) zum Kauf anzubieten;
b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die PM gewerblich und / oder kommerziell zu veräußern;
c) das Ticket an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/ oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die PM zu Zwecken der Werbung, zur Durchführung von Sportwetten, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
6.4 Eine unentgeltliche Weitergabe des Tickets an Geschäftspartner und eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 6.3 vorliegt.
6.5 Wird ein Ticket unzulässigerweise angeboten, verwendet oder weitergegeben, ist die PM nach billigem Ermessen, insbesondere unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, berechtigt, das Ticket sowie sonstige vom Erwerber erworbenen Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Die PM kann den Veräußerer ferner für einen angemessenen Zeitraum, maximal fünf Jahre, vom Erwerb von Tickets und Auswärtstickets ausschließen.
- Zutritt zum Veranstaltungsgelände, Veranstaltungsgeländeordnung, Verhalten im Veranstaltungsgelände
7.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterliegt der Platzordnung, die kurz vor dem Event auf der Homepage unter www.badhomburg-open.de abrufbar ist. Mit Zutritt auf das Veranstaltungsgelände erkennt der Erwerber die Platzordnung an und akzeptiert diese als verbindlich. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Kinder unter 14 Jahren erhalten Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person, die sich ebenfalls im Besitz eines gültigen Tickets befinden muss.
7.2 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Erwerber oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.5 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Veranstaltungsgelände berechtigt. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden, wenn
a) der Erwerber oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Veranstaltungsgeländebereichs am Veranstaltungsgeländeeingang und/oder im Veranstaltungsgeländeinnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) die Individualisierungsmerkmale auf den Tickets (Namensaufdruck, Angabe von Block/Reihe/Platz; Reservierungs-Nummer; Kunden-Nummer; Ticketnummer; QR-Code) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom PM zu vertreten ist,
c) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Erwerber identisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Erwerber gespeichert oder vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 6.4 vor, und/oder
d) der Erwerber bei der Bestellung der Tickets entgegen der seiner Pflicht unrichtige Angaben hinsichtlich seines Namens und/oder seiner Adress- und Lieferdaten gemacht hat.
7.3 Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Erwerbers bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
7.4 Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Veranstaltungsgelände einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung der PM oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
7.5 Der Inhaber des Tickets unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung dem Recht der PM zur Vornahme angemessener Körperkontrollen.
7.6 Der Aufenthalt im Veranstaltungsgelände zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der PM und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung der PM ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PM. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung der PM Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social-Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen.
7.7 Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Veranstaltungsgeländeinnenraums zu besteigen oder zu passieren.
7.8 Im gesamten Veranstaltungsgeländebereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, Selfie-Sticks, nicht im Veranstaltungsgelände erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Veranstaltungsgelände, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
7.9 Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 7 innerhalb oder außerhalb des Veranstaltungsgeländes kann ein auf das Veranstaltungsgelände beschränktes Veranstaltungsgeländeverbot ausgesprochen werden.
- Kontakt
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die PM gerichtet werden:
Perfect Match GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart, Telefon: 0711-998856-22, E-Mail: vip@badhomburg-open.de
- Haftungsausschluss
9.1 Der Aufenthalt an und im Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 Die Haftung der PM ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
9.3 Die PM haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ebenfalls haftet sie im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.4 Die Haftung der PM ist außer im Falle des vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
9.5 Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung der PM für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der PM oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PM beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung für Mängel, die die PM arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garantiezusage sowie im Falle einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Datenschutz
10.1 Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Erwerbers und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen der PM und dem Erwerber/Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
10.2. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der PM können der unter https://badhomburg-open.de/de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand / Streitbeilegung
11.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zahlung alleiniger Erfüllungsort der Sitz der PM.
11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der PM.
11.3 Der PM bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Erwerber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
- Allgemeines, Änderungen der ATGB
12.1 Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3 Die PM ist in Dauerschuldverhältnissen jederzeit berechtigt, diese ATGB zu ändern. Die Änderung kann frühestens vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung in Textform in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten können die Erwerber den neuen ATGB gegenüber der PM in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Erfolgt ein Widerspruch durch den Erwerber, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber nicht in Kraft. Die PM ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Dauerschuldverhältnisses binnen vier Wochen ab Eingang des Widerspruchs berechtigt.
- Bild- und Tonaufnahmen
Der Erwerber willigt darin ein, dass PM im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen. Diese Rechte gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.